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16.05.2012 15:06 von Siegmund Küster
Weiterlesen … Philipp Maricek erfand einen Autopiloten für Modellboote
06.02.2012 17:49 von Heike Bickmann
ACHTUNG!!! Die Anmeldung für die 1. Klasse dieser Berufsfachschule wird bereits ab 1. Februar 2012 angenommen.
Interessierte Schülerinnen und Schüler kommen bitte persönlich bei den BBS Peine zur Anmeldung (mit Kopie des letzten Zeugnisses + Lebenslauf + Ausweis) vorbei. Unser Sekretariat ist Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr und Freitag 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet.
Ziele der berufsqualifizierenden Berufsfachschule Sozialassistentin/Sozialassistent, Schwerpunkt Sozialpädagogik (BFSSozR) ist die Vermittlung grundlegender Kompetenzen für die Tätigkeit in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern. Sozialassistentinnen/Sozialassistenten sind u.a. wichtige Zweitkräfte in Kindertagesstätten. Sie unterstützen und ergänzen die Tätigkeiten von Sozialpädagogen und Erziehern. Gerade für junge Männer ergeben sich überdurchschnittlich gute berufliche Perspektiven.
Der erfolgreiche Abschluss dieser berufsqualifizierenden Berufsfachschule berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“ bzw. „Staatlich geprüfter Sozialassistent“. Da dieser Abschluss berufsqualifizierend ist, stellt er gleichzeitig die Aufnahmevoraussetzung in die Fachschule Sozialpädagogik dar, um den Beruf der Erzieherin/des Erziehers zu erlernen. Natürlich kann man sich auch in anderen Schulformen weiterbilden.
Welche Aufnahmevoraussetzungen sind zu erfüllen?
Aufgenommen kann werden, wer:
den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder
einen anderen gleichwertigen Bildungsstand und
die persönliche Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis) sowie gesundheitliche Eignung (Impfausweis) nachweist.
In die Klasse II, die ab Schuljahr 2013/14 voraussichtlich an den BBS des Landkreises Peine angeboten wird, kann aufgenommen werden, wer:
den erfolgreichen Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogik nachweist oder
eine andere gleichwertige, fachlich einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat oder
eine einschlägige Fachhochschulzugangsberechtigung und entsprechend geeignete Praktika in geeigneten pädagogischen Einrichtungen oder
aufgrund eines protokollierten Beratungsgespräches einen erfolgreichen Abschluss erwarten lässt.
Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe freier Plätze. Sollte die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität überschreiten, wird ein Aufnahmeverfahren durchgeführt.
Wie ist der Unterricht organisiert?
Die BFSSozR ist sehr praxisorientiert. Sie gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Ausbildungsteil und weist so einen Teilzeitform Charakter auf. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Prozesse Erziehung, Bildung und Betreuung. Diese sind Grundlage für alle Tätigkeiten in sozialpädagogischen Einrichtungen des Elementarbereichs, wie Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte etc.
Der theoretische Ausbildungsteil und der allgemein bildende Unterricht werden am Lernort BBS des Landkreises Peine unterrichtet.
Die praktische Ausbildung erfolgt am Lernort Praxis, d.h. unterrichtsbegleitend wird die praktische Ausbildung in sozialpädagogischen Einrichtungen, wie Kindertagesstätten, durchgeführt.
Vor Beginn der BFSSozR ist eine praktische Ausbildungsstätte selbstständig durch die Schülerinnen und Schüler zu suchen und den BBS des Landkreises Peine rechtzeitig mitzuteilen. Die praktische Ausbildungszeit beträgt in den zwei Jahren insgesamt 840 Stunden.
Welche Abschlüsse können bei erfolgreichem Besuch der BFSSozR erworben werden?
Der erfolgreiche Besuch der BFSSozR erfüllt die Aufnahmevoraussetzung für den Besuch der Fachschule Sozialpädagogik mit dem Ausbildungsziel „Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher“. Hierfür müssen allerdings im Abschlusszeugnis mindestens befriedigende Leistungen (Notendurchschnitt 3,0) im Unterrichtsfach Deutsch/Kommunikation und im berufsbezogenen Lernbereich Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich Praxis erreicht werden.
Ferner kann der „Erweiterte Sekundarabschluss I – Realschulabschluss“ erworben werden, wenn der Gesamtdurchschnitt des Abschlusszeugnisses mindestens 3,0 beträgt und in den Unterrichtsfächern Deutsch/Kommunikation und Englisch/Kommunikation und einem berufsspezifischen Fach jeweils mindestens befriedigende Leistungen (3,0) nachgewiesen werden.
Durch den erfolgreichen Besuch eines Ergänzungsbildungsganges in den Unterrichtsfächern Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation, Mathematik/Naturwissenschaften und Politik kann die Fachhochschulreife erworben werden.
Wer hilft weiter?
Bei Fragen, Unklarheiten und Problemen wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir beraten Sie gerne!
Berufsbildende Schulen des Landkreises Peine
Pelikanstr. 12
31228 Peine
Tel. (05171) 940 - 4