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16.05.2012 15:06 von Siegmund Küster
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Die Berufsfachschule Friseurtechnik wird von Jugendlichen besucht, die Interesse an dem Beruf Friseurin/Friseur haben und anschließend eine Ausbildung in diesem anstreben. Schülerinnen und Schüler, die mindestens einen Hauptschulabschluss und einen Praktikumsplatz nachweisen können, werden in diese Schulform aufgenommen.
Die einjährige Berufsfachschule (BFS) Friseurtechnik ist eine Vollzeitschulform, die Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungsvertrag auf den Friseurberuf vorbereiten und ihnen auf diesem Weg zu einer Ausbildung in diesem Beruf verhelfen will. Es werden alle fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalte nach der Ausbildungsverordnung für das erste Ausbildungsjahr im Friseurhandwerk unterrichtet.
Die einjährige BFS wird unter bestimmten Voraussetzungen auf die Berufsausbildung zur Friseurin/zum Friseur angerechnet.
Der Unterricht verteilt sich auf zwei Fachtheorie- und zwei Fachpraxistage. Hinzu kommen in der so genannten Lernortkooperative zwei Tage pro Woche in einem Friseurbetrieb. Die Schülerinnen und Schüler erwerben hierdurch berufliche Handlungskompetenz. Sie lernen Aufgaben weitgehend selbstständig zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren.
Der theoretische Unterricht findet im Klassenverband mit ca. 22 Schülerinnen und Schülern statt. Die Fachtheorie dient dem Verständnis der Fachpraxis und knüpft direkt an diese an. Sie erwerben gleichzeitig Fähigkeiten zur Zusammenarbeit und Teamfähigkeit sowie zu konstruktiver Kritik.
| Lernbereich | Wochenstunden |
|---|---|
|
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:
|
9 |
Fachtheorie mit den Lernfeldern:
|
9 |
|
Fachpraxis
|
18 |
|
Insgesamt: |
36 |
Eine Anrechnung als erstes Jahr der Ausbildung ist bei mindestens befriedigenden Leistungen in Theorie und Praxis (Note 3,0 und besser) und erfolgreichem Abschluss einer schulinternen Prüfung in Fachtheorie und Fachpraxis möglich.
Fortsetzung der Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Friseurin/Friseur
Anmeldung für eine andere Schulform
Aufnahme einer Beschäftigung/Arbeit
Mit erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung (bestandene Gesellenprüfung) und Berufsschulabschluss wird der Realschulabschluss erworben, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen der Erweiterte Sek. I-Abschluss.
Durch den Besuch der BFS gilt die Schulpflicht als erfüllt.
Weitere Informationen zum Beruf und zur Ausbildung enthält der Flyer, der hier heruntergeladen werden kann.