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16.05.2012 15:06 von Siegmund Küster
Weiterlesen … Philipp Maricek erfand einen Autopiloten für Modellboote

Die dreijährige Berufsfachschule
Altenpflege wird
von Jugendlichen und Erwachsenen besucht, die
eine
Ausbildung zum/zur Altenpfleger/in beginnen
möchten.
Sekundarabschluss I (Realschulabschluss)
oder Sekundarabschluss I (Hauptschulabschluss erweitert nach der 10. Klasse)
oder die Abschlussprüfung an der BFS - Altenpflegeehilfe - bestanden hat
oder die Berufsausbildung zur Krankenpflegehelferin oder zum Krankenpflegehelfer erfolgreich abeschlossen hat

Die
Berufsfachschule arbeitet mit Alten- und Pflegeheimen,
Pflegediensten und den Schulen
des Sekundarbereichs I und II
in Stadt und Landkreis Peine und mit
der Arbeitsagentur
zusammen.
In
den drei Jahren findet eine schulische und praktische
Ausbildung
statt. Im Mittelpunkt des Unterrichts steht der
„Mensch
in seinem individuellen Lebenszyklus“.
Im
Unterricht erarbeitete theoretische Kenntnisse werden
in den
verschiedenen Lernbereichen der Praxis angewendet.
Berufsqualifizierende
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
werden vermittelt. Der
allgemeinbildende Unterricht wird
orientiert am Berufsbereich
vermittelt.
In den drei Ausbildungsjahren wird eine praktische Ausbildung von wöchentlich ca. 22,5 Zeitstunden durchgeführt. Diese findet in den Versorgungsformen der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege statt.
psychische
Stabilität
Ausgeglichenheit
Selbstbeherrschung
Toleranz
Geduld
Verantwortungsbewusstsein
persönliche Einsatzbereitschaft
Einfühlungsvermögen
Taktgefühl
Bereitschaft zur Schicht- und Nachtarbeit
Teamfähigkeit
durchschnittliche Körperkraft
Funktionstüchtigkeit
der Wirbelsäule, der Arme,
Hände und Beine
beidseitiges Arbeiten
ungestörter Gleichgewichtssinn
geschultes Hören
ausgeprägter Tast- und Geruchssinn
gesunde, widerstandsfähige Haut
in
der ambulanten Pflege: Flexibilität
(wechselnde Arbeitsorte)
Interesse an medizinischen und psychologischen Sachverhalten
Neigung zu helfendem, förderndem und anleitendem Umgang mit Menschen
Kreativität
Motivationsfähigkeit
Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten
Kommunikationsfähigkeit und -bereitschaft
Befähigung zum Planen und Organisieren
Durchführung schriftlicher Arbeiten wie zum Beispiel Abfassen von Berichten, Schriftverkehr mit Behörden
Freude an hauswirtschaftlicher Tätigkeit
gute Belastbarkeit beim Umgang mit alten, geschwächten und psychisch kranken oder verwirrten Menschen und gegenüber Körpergerüchen, Ausscheidungen, Blut usw.
Teilnahme an Seminarfahrten mit Übernachtung
Ab Februar des Jahres bitte persönlich bei den Berufsbildenden Schulen des Landkreises Peine anmelden und folgende Unterlagen mitbringen:
Lebenslauf und Ausweis
eine Kopie des letzten Zeugnisses
Vertrag zur praktischen Ausbildung
Bei der Suche nach noch nicht vorhandenen Ausbildungsplätzen sind die BBS Peine behilflich.
Ausbildungsvergütung
kein Schulgeld
| Lernbereich | Wochenstunden |
|---|---|
|
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:
|
7,5 |
|
Berufsbezogener Lernbereich Theorie und schulische Praxis mit den Lernfeldern:
|
30 7,5 4 6 5
|
|
Insgesamt: |
60 |
Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von insgesamt 2.500 Zeitstunden in geeigneten Einrichtungen der Altenpflege und Altenhilfe durchgeführt. Die praktische Ausbildung in den Versorgungsformen der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege ist in mindestens drei der folgenden Einrichtungen durchzuführen:
Heim im Sinne des § 1 des Heimgesetzes oder einer stationären Pflegeeinrichtung im Sinne des § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, wenn es sich dabei um eine Einrichtung für alte Menschen handelt,
ambulante Pflegeeinrichtung im Sinne des § 71 Abs. 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, wenn deren Tätigkeitsbereich die Pflege alter Menschen einschließt,
psychiatrische Klinik mit gerontopsychiatrische Abteilung oder andere Einrichtungen der gemeindenahen Psychiatrie,
Allgemeinkrankenhaus, insbesondere mit geriatrischer Fachabteilung oder geriatrischem Schwerpunkt oder geriatrische Fachklinik,
geriatrische Rehabilitationseinrichtung,
Einrichtungen der offenen Altenhilfe.
Davon müssen mindestens 2.000 Zeitstunden in Einrichtungen nach Buchstaben 1 und 2 abgeleistet werden.
Dabei ist sicherzustellen, dass die Schülerin oder der Schüler während der unterrichtsfreien Zeit mindestens fünf und höchstens sechs Wochen Urlaub pro Jahr erhält. Die praktische Ausbildung ist in der Regel um Fehlzeiten zu verlängern, die sechs Wochen überschreiten. Die Fehlzeiten sind vor Eintritt in die praktische Prüfung auszugleichen.
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie an. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Blume. Ich freue mich auf Ihren Anruf.
Weitere Informationen zum Beruf und zur Ausbildung enthält der Schul-Flyer, der hier heruntergeladen werden kann.
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